Stiftungszweck
Die Stiftung hat sich die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zur Aufgabe gestellt.
Zweck der Stiftung ist die Durchführung und Förderung der Heilbehandlung und Pflege, der Erziehung, der Bildung und der sozialen Eingliederung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen.
Der Zweck kann verfolgt werden durch Unterstützung bestehender oder Schaffung neuer steuerbegünstigter Einrichtungen oder durch Beihilfe zu einzelnen Vorhaben im Rahmen der Hilfeleistung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen.
Die Zuwendungen der Kämpgen Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Die Zuschüsse sind zurzeit auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkt.
Die Stiftung führt keine eigenen Maßnahmen durch.
Die Neu- und Umbaumaßnahmen des Wohnverbundes der MARIENBORN gGmbH wurden in den Jahren 2007 bis 2009 durch die Kämpgen Stiftung in den Belangen der Einrichtung/Möblierung bezuschusst.
So trug die Kämpgen Stiftung maßgeblich zur Realisierung unserer Projekte bei.
Weitere Informationen über den Stiftungszweck, Stiftungsaktivitäten und die Organisation an sich erhalten Sie unter www.kaempgen-stiftung.de.
